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Informationen zur Unfallversicherung


 Wer benötigt eine Unfallversicherung?
 Was leistet eine Unfallversicherung?
 Was leistet eine Unfallversicherung nicht?
 Wann besteht Versicherungsschutz?
 Was ist beim Abschluss zu beachten?
 Was ist im Schadensfall zu beachten?


Wer benötigt eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung benötigt im Prinzip jeder.

Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger - die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital. Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde Einkommenseinbuße zur Folge haben, die für den Betroffenen und seine Familie die Existenz in Frage stellen können.

Unfallgefahr besteht nahezu überall und es kann jeden treffen - sei es bei der Arbeit, im Straßenverkehr, im Urlaub, beim Sport oder auch zu Hause.

Jährlich erleiden ca. 6,5 Mio. Bundesbürger kleinere und größere Unfälle.

Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu Arbeitsunfähigkeit. Von den 6,5 Mio. Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle im Bereich Straßenverkehr, den man fälschlicherweise für den unfallträchtigsten hält. Dagegen sind über die Hälfte der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich angesiedelt, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist. (Bei Schülern und Jugendlichen sind es im Haushalts- und Freizeitbereich sogar über zwei Drittel der Fälle)

Wohl aus diesen Gründen haben sich bereits über 40 % der Bundesbürger zu einer Unfallversicherung entschlossen.


Was leistet eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit nicht anderes vereinbart - rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.

Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.

Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.

Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Unfällen gleichgestellt sind:
  • Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden;
  • Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.

In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung absichern:

Invaliditätsleistung
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

Todesfallleistung
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme. Hinweis: Die Todesfallleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfallleistung eine Vorauszahlung.

Krankenhaustagegeld
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet, wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2-3 Jahre)

Genesungsgeld
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus. (Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.)

Krankentagegeld
Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krankgeschrieben, so wird für diese Dauer, längstens allerdings für ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.

kosmetische Operationen
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.(Hinweis: Die Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen).

Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.

Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.

Unfallrente
Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.

Tipp:
Die gesamte Invaliditätsleistung wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. (Ausnahme Progressions-Tarife)


Was leistet eine Unfallversicherung nicht?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u. a. folgende Ereignisse:
  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht.)
  • Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet;
  • Unfälle die mittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;
  • Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen;
  • Unfälle die dadurch entstehen, dass der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
  • Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
  • Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden;
  • Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
  • Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper)
  • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;
  • Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht)
  • Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen;
  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen


Wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der so genannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.

Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.


Was ist beim Abschluss zu beachten?
In der privaten Unfallversicherung sind Art und Höhe der Versicherungsformen in weitem Rahmen der freien Vereinbarung der Vertragspartner überlassen. Einige Regeln über das Verhältnis der Versicherungssummen und Besonderheiten bei sehr hohen Summen sind jedoch zu beachten.

So müssen die Versicherungssummen den wirtschaftlichen Verhältnissen vor allem dem Einkommen des Versicherungsnehmers angemessen sein.

Damit die Unfallversicherung mit der Inflation Schritt halten kann und somit angemessen bleibt, wird sie in der Regel als dynamische Unfallversicherung abgeschlossen.

Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im Leistungsfall ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.

Pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke sind nicht versicherbar.

Bei Abschluss einer Unfallversicherung haben Sie drei Möglichkeiten die Invalidität abzusichern.

Man unterscheidet:

Linear-Tarif
Je nach Invaliditätsgrad wird die entsprechende Leistung aus der Versicherungssumme erbracht.

Mehrleistungs-Tarif
In der Regel verdoppelt, bzw. verdreifacht sich die Invaliditätsleistung ab einem Grad von 70 % bzw. 90 %.

Progressions-Tarif
Bei Tarifen mit Progression steigt die Leistung meist ab 26 % Invalidität überproportional an. Je nach gewählter Progressionsstufe wird bei Vollinvalidität eine Entschädigungsleistung zwischen 225 % und 1000 % der vereinbarten Invaliditätssumme erbracht. Holen Sie vor Abschluss einer Unfallversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.

Tipp:
Schließen Sie nur Jahresverträge ab damit Sie die Möglichkeit haben jährlich Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen um eventuell zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können. Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.


Was ist im Schadensfall zu beachten?
Bei jedem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen und die Versicherung zu unterrichten. Der Versicherte hat den Anordnungen des Arztes folge zu leisten und sein Möglichstes zur Minderung der Unfallfolgen beizutragen.

Die Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß zu beantworten und angeforderte Auskünfte sind unverzüglich zu erteilen.

Der Versicherte ist verpflichtet, sich von einem von der Versicherungsgesellschaft bestimmten Arzt untersuchen zu lassen.

Ein Unfalltod ist innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzuzeigen.
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