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Besteürung privat Altersvorsorge



Am 01.01.2005 trat das Alterseinkünftegesetz (AltEinKG ) in Kraft. Die neuen Regelungen des AltEinKG bringen zahlreiche Veränderungen für die private und betriebliche Altersvorsorge. Sie haben vielfältige Möglichkeiten Ihre Zukunft zu gestalten und egal wie Sie sich entscheiden, es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine private Rente aufzubauen oder dank gesetzlicher Förderung von der betriebliche Altersvorsorge noch stärker zu profitieren.

Dank der vielen Extra-Zulagen vom Staat (z.B. Rürup-Rente für Arbeitnehmer, Riester-Rente für Selbständige) und steuerlichen Förderungen gibt's eine hohe Rendite, die man auf keinem Sparkonto erreicht. Fordern Sie detaillierte Informationen zum Thema "Besteürung privat Altersvorsorge" an, um durchzublicken. Vergleichen Sie!
Ein Vergleich der Anbieter ist bei der privaten Rentenversicherung sehr wichtig, denn jeder Mensch hat unterschiedliche Kennzeichen, die für seine Versicherung und die Höhe seines Beitrages entscheidend sind. Hier ist beispielsweise wichtig wie alt Sie sind, oder ob Sie kleine Kinder haben. Es ist aber auch entscheidend über welches Einkommen Sie verfügen und wie lange Sie noch für die Rente arbeiten werden.

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Finanzielle Leistungen

Bitte wählen Sie hier aus, welche finanziellen Leistungen für Sie wichtig sind.

Wir empfehlen, sich gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle durch eine Tagegeldversicherung abzusichern.

Denn nach sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Sinnvoll ist daher eine Tagesgeldversicherung ab der siebten Woche (43. Tag).

Für Selbständige empfehlen wir eine Absicherung ab der vierten Woche (29. Tag).

Dabei erhalten Sie beim Krankentagegeld den vereinbarten Satz pro Tag unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause behandelt werden.
Maximale Selbstbeteiligung pro Jahr
Krankentagegeld pro Tag
Krankentagegeld ab

Zusatzleistungen

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist ihre Individualität.

So können Sie den Leistungsumfang auf Ihren persönlichen Bedarf ausrichten und zusätzlich zum Basistarif weitere Leistungen wie zum Beispiel Kostenerstattung für Heilpraktiker, Chefarztbehandlung oder Zuschüsse zu Sehhilfen mit in den Versicherungsschutz integrieren.

Nicht gewünschte Leistungen hingegen können Sie weglassen und damit die Beiträge senken.
Mindesterstattung von Zahnbehandlung
Mindesterstattung von Zahnersatz
Erstattung von Sehhilfen (Brillen
und Kontaktlinsen usw.) bis zu
privatärztliche Behandlung
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