Der Abschluss einer Kapitallebensversicherung soll einerseits die Absicherung (beispielsweise der Familie) im Todesfall und andererseits Vermögensbildung gewähren, es handelt sich also um eine Form von Risikoschutz in Kombination mit einem Sparvertrag. Doch leider sind die Erträge der Policen nur moderat, wobei die seit Januar 2005 abgeschlossenen Verträge auch nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden. Allerdings ist bei dieser Vorsorgeform das Risiko gering. Eine Kapital-Lebensversicherung kann auch als Direktversicherung, vorzugsweise in Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, über den Arbeitgeber abgeschlossen werden. Doch auch für Selbständige kann die Kapital-LV interessant sein, und zwar dann, wenn die Beiträge zu einer Steuerersparnis im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen führen. Tipp zu Lebensversicherung Rendite für Selbständige und Besserverdiener: Als Element der Vermögensdiversifikation kommt die Kapitallebensversicherung auch für gut Situierte in Betracht. Allerdings muss man stets auf die Höhe der Rendite achten.
Die Beiträge für eine herkömmliche Kapital-Lebensversicherung können im Rahmen der Einkommensteuer als Vorsorgeaufwendung dann geltend gemacht werden, wenn der Höchstbetrag nicht oder noch nicht bereits von anderen Versicherungsbeiträgen (vor allem Gesetzliche Renten-Versicherung sowie Gesetzliche oder Private Krankenversicherung) ausgeschöpft ist. Bis zu 20.000 Euro jährlich (Stand: 2009) sind ganz oder teilweise steuerlich absetzbar.
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