Hundehalterhaftpflichtversicherung
Jeder Besitzer bzw. Halter eines Hundes unterliegt der sogenannten "Gefährdungshaftung" gemäß; § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das bedeutet: Schädigt Ihr Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so sind Sie dafür haftbar zu machen.
Die Kosten aus Schadenersatzansprüchen sind nicht vorhersehbar. Bei Sachschäden hat der Tierhalter für den Ersatz bzw. die Reparatur aller betroffenen Gegenstände aufzukommen. Bei Verletzung von Menschen sind die finanziellen Auswirkungen häufig noch viel größ;er: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld, mögliche lebenslange Renten für die Opfer oder Hinterbliebenen – wer die Aufsicht über den Hund hat, muss für den angerichteten Schaden aufkommen.
Die Hundehaftpflicht ist die Versicherung für die Haltung und Beaufsichtigung von Hunden. Jeder Hundehalter sollte unbedingt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besitzen.
Bei 'Versicherungsinfos.com' können Sie direkt online vergleichen und die für Sie beste und günstigste Hundehalterhaftpflichtversicherung ermitteln: |