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Informationen zur Wohngebäudeversicherung


 Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?
 Was ist versichert?
 Was ist nicht versichert?
 Wann besteht Versicherungsschutz?
 Was ist beim Abschluss zu beachten?
 Was ist im Schadensfall zu beachten?


Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?
Grundsätzlich benötigt jeder Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung.

Das eigene Heim ist in der Regel der teuerste Kauf des Lebens. Daher ist es selbstverständlich, sich gegen Gefahren die den eigenen vier Wänden drohen können, abzusichern.

Bei finanzierten Gebäuden wird meistens von Seiten der Bank aus eine Gebäudeversicherung für den Schutz des Hauses verlangt.

Laut Schadensstatistiken der Versicherer sind jedes Jahr ca. ein Sechstel der Gebäude von Schäden betroffen.

Die Wohngebäudeversicherung gehört daher zu den gängigsten Versicherungsarten für Hausbesitzer.

Bis zum 01.07.1994 bestand in einigen Bundesländern sogar gesetzliche Pflicht (zumeist als Feuerversicherung und mit Zwang bei einem Monopolversicherer) zum Abschluss einer Wohngebäude- Versicherung.

Heute dagegen haben alle Hausbesitzer die freie Wahl. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang und bei welchem Versicherer sie ihr Haus versichern wollen.


Was ist versichert?
Versichert sind grundsätzlich die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient gilt ebenfalls als mitversichert.

Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.

Versichert sind infolge eines Versicherungsfalles auch die notwendigen Kosten
  • für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen (Aufräumungs- oder Abbruchkosten)
  • die dadurch entstehen, dass andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- oder Schutzkosten)
  • für Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)

Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden durch:
  • Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
  • Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
  • Sturm und Hagel


Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem
  • Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt
  • Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen.
  • Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, daß sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden.
  • Sengschäden
  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Hochwasser
  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen
  • Schäden durch Sturmflut und Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.


Wann besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der so genannte Erstbeitrag (bei der Bauherrenhaftpflicht handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer) nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Diese beträgt normalerweise 2 Jahre.


Was ist beim Abschluss zu beachten?
Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer möglichst hohen Deckungssumme. (mindestens 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden).

Holen Sie vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind.

Tipp: Ebenfalls im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht abgesichert ist auch das Risiko des Bauens in Eigenregie (sog. Eigenleistung) sowie das Haftpflichtrisiko sämtlicher Personen, welche bei der Selbsthilfe am Bau mitwirken. Allerdings muss dieses beim Abschluss entsprechend angegeben werden und kostet normalerweise einen Aufpreis.


Was ist im Schadensfall zu beachten?
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.

Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.

Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.

Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.

Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.

Tipp:
Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler/ -vertreter in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
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